ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER BRAINBOW GMBH – 09/2024
1. GELTUNGSBEREICH:
1.1 Unsere sämtlichen Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen. Diese Bedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Vertragspartnern über unsere Lieferungen oder Leistungen schließen. Alle vorangegangenen Geschäftsbedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
1.2 Entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, dass ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird. Dies gilt insbesondere, wenn die entgegenstehenden Bedingungen lediglich formularmäßig mitgeteilt werden.
1.3 Die allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Angebote, Lieferungen und Leistungen an den Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
2. ANGEBOTE UND PREISE
2.1 Angebote und Preise gelten in allen Bereichen freibleibend und werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von einer Woche nach Eingang anzunehmen. Im Falle, dass die Auftragsbestätigung von seiner Bestellung abweicht, so hat der Besteller unverzüglich nach Erhalt, spätestens aber binnen einer Woche nach dem Datum unserer Auftragsbestätigung, schriftlich die vermeintlichen Abweichungen zu rügen. Unterlässt er die Prüfung der Auftragsbestätigung und die unverzügliche Rüge, so gilt unsere Auftragsbestätigung als richtig und beiderseits verbindlich.
2.2 Vor oder bei Abschluss des Vertrages getroffene Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
2.3 Nachträgliche Änderungen (Änderungen nach Druckgenehmigung) auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Produktionsstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet.
2.4 Alle unsere Angaben, Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen und Zeichnungen in Preislisten, Katalogen oder sonstigen Drucksachen sind nur annähernd, jedoch bestmöglichst ermittelt, aber für uns insoweit unverbindlich. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern Beschreibungen unserer Lieferungen oder Leistungen. Änderungen der technischen und optischen Ausführung müssen wir uns vorbehalten.
2.5 Unsere Preise verstehen sich ab Werk in Euro zzgl. der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, es sei denn, es wurden anderweitige Angaben gemacht.
2.6 Wir behalten uns eine Preiskorrektur im Einzelfall vor, wenn bis zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrages wechselkursbedingte Preisanpassungen nötig sind und oder eine Änderung der Rohstoffpreise eingetreten ist.
2.7 Unser Angebote basieren auf den aktuellen Rohstoffpreisen und dem aktuellen U.S.$-Tageswechselkurs. Bei extremen Kursschwankungen behalten wir uns Preisangleichungen vor.
2.8 Durch evtl. Ausnahmesituationen oder Saisonal bedingt, können die Frachtkosten sehr stark schwanken, dies berechtigt uns, Sie mit evtl. Mehrkosten zu belasten.
3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1 Die Rechnung wird unter dem Datum des Versandes der Waren ausgefertigt.
3.2 Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei uns unbekannten Auftraggebern erfolgt die Lieferung gegen Vorauskasse.
3.3 Die Zahlung der Porto- und Frachtkosten hat durch den Auftraggeber sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
3.4 Bei Zielüberschreitung tritt sofortiger Zahlungsverzug ein und damit sind wir berechtigt, vom Verfalltag an Verzugszinsen in Höhe von 6 %-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p. a. zu berechnen.
3.5 Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung. In jedem Fall werden Wechsel oder Schecks nur erfüllungshalber angenommen und können jederzeit zurückgegeben werden. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Spesen berechnet. Sie sind sofort fällig.
3.6 Sofern der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, Vollstreckungsmaßnahmen fruchtlos verlaufen sind, der Auftraggeber seine Zahlungen eingestellt hat, das Insolvenzverfahren beantragt worden ist, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld aus dem Vertrag fällig zu stellen. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, bzgl. sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
3.7 Evtl. Fehler in unseren Rechnungen müssen innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Rechnung mitgeteilt werden. Längeres Schweigen des Rechnungsempfängers gilt als stillschweigende Anerkennung der Richtigkeit der Rechnung.
4. EIGENTUMSVORBEHALT
4.1 Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
5. LIEFERUNG
5.1 Liefertermine und –fristen sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden.
5.2 Sind keine Liefertermine vereinbart, so beginnt diese mit dem Tage der Freigabe. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, beginnt eine neue Lieferfrist und zwar erst mit Bestätigung der Änderungen.
5.3 Die Lieferzeit endet mit dem Tage, an dem die Ware das Lieferwerk verlässt.
5.4 Abrufaufträge gelten als Festaufträge und sind innerhalb von 3 Monaten verbindlich abzunehmen, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
5.5 Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
5.6 Die Wahl von Versandart und –weg behalten wir uns vor, wenn nichts anderes in der jeweiligen Bestellung vereinbart ist. Eine Transportversicherung wird nur auf besonderen Wunsch und zu Lasten des Auftraggebers abgeschlossen.
5.7 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, die im Rahmen unserer Zahlungsbedingungen zur Zahlung fällig werden.
5.8 Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer und unverschuldeter Umstände, wie zum Beispiel Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Vandalismus, behördliche Eingriffe, Energiemangel, gleich ob sie in unserem Betrieb oder bei unserem Vorlieferanten eintreten, bei denen wir an der Erfüllung unserer Lieferverpflichtungen gehindert sind, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung und unter Berücksichtigung einer angemessenen Anlaufzeit.
6. GEWÄHRLEISTUNG
6.1 Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mangelfreiheit zu überprüfen. Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware, als der bestellten, sind vom Vertragspartner unverzüglich spätestens binnen 3 Tagen nach Ablieferung bzw. wenn der Mangel bei
unverzüglicher sofortiger Untersuchung nicht erkennbar war, 1 Woche nach Entdeckung des Mangels schriftlich gegenüber uns geltend zu machen. Werden offensichtliche Mängel nicht rechtzeitig und nicht formgerecht gerügt, so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung.
6.2 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, sowie bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Handels- und branchenübliche Toleranzen berechtigen nicht zur Mängelrüge. Minder- und Mehrlieferungen bis zu 10 % sind vom Auftraggeber zu akzeptieren. Bei der Herstellung von Kunststoffartikeln sowie ähnlicher Waren ist der Anfall einer verhältnismäßig geringen Zahl fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil bis zu 5 % der Gesamtmenge nicht zu beanstanden, gleichgültig, ob der Mangel in der Verarbeitung oder im Druck liegt.
6.3 Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen.
6.4 Bei einer berechtigten, rechtzeitig erhobenen Mängelrüge behalten wir uns zunächst Nacherfüllung nach unserer Wahl vor, d.h. Beseitigung des Mangels oder kostenlosen Austausch der vom Auftraggeber uns zurückzugebenden mangelhaften Waren gegen neue vertragsgemäße Waren (Ersatzlieferung) vor. Erst bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Auftraggeber Rücktritt vom Vertrag oder Minderung der Vergütung verlangen.
6.5 Für Schadensersatzansprüche gilt im übrigen Ziff. 7. Weitergehende oder andere als die unter 7. geregelten Ansprüche des Auftraggebers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
6.6 Beanstandet der Auftraggeber die Lieferung oder Teile davon, so darf kein Stück der beanstandeten Ware verbraucht, verarbeitet oder weitergeliefert werden. Geschieht dies doch, so ist die Beanstandung gegenstandslos.
6.7 Sonderanfertigungen / kundenspezifische Produkte (mit Polyester-Erweiterung) Bei Produkten aus Polyester oder Polyester-Mischgeweben gelten die folgenden zusätzlichen materialtypischen Eigenschaften nicht als Mangel:
leichte Farbabweichungen zwischen Produktionschargen, insbesondere bei stark gesättigten oder fluoreszierenden Polyesterfarben
Glanzgradabweichungen (z. B. matt, seidenmatt, semi-glossy), die produktions- oder beschichtungsbedingt auftreten können thermische Reaktionen des Materials, wie leichte Faltenbildung oder Strukturveränderungen durch Hitzeprozesse (Druck, Sublimation, Veredelung)
Toleranzen bei Sublimationsdrucken, insbesondere minimale Verschiebungen oder Farbnuancen infolge der Hitzeübertragung
6.8 Bei Polyester-Oberflächen (z. B. Daunenjacken, Softshell, Windbreaker, Futterstoffe) kann es aufgrund der Materialbeschaffenheit zu unterschiedlichen Wahrnehmungen des Glanzgrades kommen. Abweichungen innerhalb der branchenüblichen Produktionsstandards stellen keinen Sachmangel dar, sofern die gelieferte Ware der vereinbarten Spezifikation weitgehend entspricht.
7. SONSTIGE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE
7.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.
8. KORREKTUREN / DRUCKAUFTRÄGE
8.1 Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Fehler zu prüfen und uns druckreif erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Korrekturen und Änderungen bedürfen der Schriftform.
8.2 Werden nach Korrekturvorlage umfangreiche Änderungen oder andere Korrekturen gegenüber der eingereichten Vorlage vom Auftraggeber verlangt, werden diese nach dafür aufgewendeter Arbeitszeit und Materialverbrauch berechnet.
8.3 Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichung der Materialien- und Druckfarben sowie für die Beschaffenheit von Gummierungen, Lackierung, Imprägnierung usw. haften wir nur insoweit, als die Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar wären. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Farbabweichungen innerhalb der Auflage und zwischen Andruck und Auflagedruck vorkommen und gelten nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge.
9. IMPRESSUM
Wir behalten uns das Recht vor, an geeigneter Stelle der von uns gelieferten Artikel unseren Firmennamen anzubringen. Auch behalten wir uns vor, im Kundenauftrag produzierte Artikel als Muster oder zu Werbezwecken weiterzuverwenden.
10. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANZUWENDENDES RECHT, SCHLUSSBESTIMMUNG
10.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Krefeld.
10.2 Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht.
10.3 Sollte einer dieser Punkte unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht berührt.